Fotografie
Voraussetzung für die Arbeit in diesem Fachbereich ist, dass die Fotografie als künstlerisches Medium verstanden wird. Die aus ihm abzuleitenden Anforderungen können nur im Zusammenhang mit der Erarbeitung der technischen und kunstwissenschaftlichen Grundlagen gesehen werden.
Für eine Würdigung der Fotografie als autonomes Ausdrucksmittel ist wesentliche Bedingung eine differenzierte Sensibilität für reale fotografisch abzubildende Gestaltkonstellationen, die über die Funktion bloßer Abbildung hinaus durch eine komplexe Bildaussage eine sinnliche Erkenntnis artikulieren. Voraussetzung ist entsprechend eine geschulte Wahrnehmung, die im Rahmen der Absolvierung von Kompositions- und Farbenlehre ausgebildet werden soll, die aber im fotografischen Unterricht selbst sachbezogene Ausrichtung und Sensibilisierung erfährt. Die Lernergebnisse der Kompositionslehre sollen in Verbindung mit der Foto- und Labortechnik wegbereitend sein für eine konsequente Entwicklung des eigenen künstlerischen Standpunktes.
Experimentelle Fotografie (in deren unterschiedliche Techniken grundlegend eingeführt wird) sowie eine als allein ihren Materialgesetzlichkeiten unterliegend verstandene Fotografie werden gleichberechtigt behandelt.
> Analoge Fotografie für Neu- und Wiedereinsteiger